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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schaltplan bzw. Ausschnitte veröffentlichen



Wolle
29.07.2018, 22:02
Moin,

mal eine Frage zum Recht bzw. Uhrherberrechts.

Ist es erlaubt Schaltpläne bzw. Teile davon z.B. in einem Forum oder Blog zu veröffentliche?

Um konkreter zu werden, es solle eine Reparaturanleitung veröffentlichen werden, in der Bilder
von Schaltplänen des Herstellers benutzen werden sollen.

Danke und eine ruhige Nacht.
LG

tiefton
30.07.2018, 07:30
Wenn der Schaltplan öffentlich verfügbar ist, spricht m.m..Nichts dagegen.
Wenn er alt ist imho auch nicht.

http://www.hifi-archiv.info

Wastler
30.07.2018, 08:16
Bei öffentlich verfügbaren Schaltplänen ist es empfehlenswert den Link zu benutzen bzw. einen Quellennachweis.
Das Alter spielt lediglich keine Rolle, wenn die Urheberrechte älter als 70 Jahre sind.

BG, Wastler

Wolle
30.07.2018, 16:36
Der Schaltplan für dieses Gerät ist zwar im Internet zu finden und auch bei eBay,
aber das verstößt ja auch schon gegen das Urheberrecht.

Die Firma SABA gibt es nun auch nicht mehr. Auch die Firma die die Marke übernommen hat,
ist nicht mehr am Markt und die Marke SABA ist 2016 gelöscht worden.

Von daher wird da wohl kein Kläger sein.

Aber wie ist das generell?
Hier im Forum werden ja auch mal Schaltpläne gezeigt.
Ohne Link und Quellennachweis.

Wo kann man das eventuell nachlesen?

Happy Day.

EMP
30.07.2018, 16:49
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Wolle
30.07.2018, 17:19
Hallo EMP,

danke für die Antwort.

Damit sollte ja alles Kare sein.

Allen einen schönen Tag.

EMP
30.07.2018, 17:33
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EMP
30.07.2018, 18:28
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Wolle
30.07.2018, 19:27
Danke für die Antworten. Hat mir sehr geholfen.

Wastler
31.07.2018, 08:51
Auffällig in den einschlägigen Foren ist, dass es immer wieder
Jemanden gibt, der den Drang verspürt das zumeist urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum eines Anderen zu veröffentlichen.

Dies führt teilweise zu Auswüchsen, dass ein Produkt online gekauft wird, zuhause zerlegt, die Schaltung und Bestandteile festgestellt und dokumentiert veröffentlicht werden und als Gipfel dieses verwerflichen Handelns, das gekaufte Produkt in der Widerrufsfrist auf Kosten des Verkäufers zurück gesendet wird.
Da sage ich: "Pfui".

Im Falle des TE sei bemerkt, dass sein Motiv vielleicht löblich ist, nämlich Reparaturpläne mit den dazugehörigen Schaltplänen zu veröffentlichen.
Aber was treibt den TE dazu?
Sollte Bedarf an Hilfe für eine Reparatur bestehen, so könnte dieser im reinen privaten Bereich auf eine solche Fragestellung durch eine PM dem Fragenden weiterhelfen.
Wozu also diese unnötige Veröffentlichung?

Wo bleibt der Entwickler, der vermutlich von seiner Arbeit leben will? (hat jetzt mit dem Thema des TE weniger zutun)

Ich mag Leute, die auf das geistige Eigentum Anderer, welches von diesen nicht selbst veröffentlicht wurde, schielen generell nicht.

BG, Wastler

EMP
31.07.2018, 09:03
Da kann ich deine Position gut nachvollziehen.


Dies führt teilweise zu Auswüchsen, dass ein Produkt online gekauft wird, zuhause zerlegt, die Schaltung und Bestandteile festgestellt und dokumentiert veröffentlicht werden und als Gipfel dieses verwerflichen Handelns, das gekaufte Produkt in der Widerrufsfrist auf Kosten des Verkäufers zurück gesendet wird.

Hab ich so noch nicht miterlebt, aber das wäre auf jeden Fall ziemlich asozial.


Aber was treibt den TE dazu?
Ich denke, er will anderen helfen.

Solange kein Schaden entsteht, halte ich es für moralisch nicht bedenklich. Leute die es nicht selber können, wenden sich auch dann an einen Profi, wenn sie den Plan haben.

Wastler
31.07.2018, 09:03
Zu #2

Thomas schrieb:


Wenn der Schaltplan öffentlich verfügbar ist, spricht m.m..Nichts dagegen.

Dies sagt nichts über die Legalität der Veröffentlichung aus, wenn diese nicht durch den Urheber bzw. Rechteinhaber selbst veröffentlicht wurde oder dieser einer Veröffentlichung zugestimmt hat.
Was ist, wenn diese Veröffentlichung bereits rechtlich bedenklich war?
Man beteiligt sich dann an der Verbreitung solcher Verletzungen und ist dafür haftbar, siehe Musik- und Filmraubkopien in Tauschbörsen, da gab es drakonische Strafen - und dies zurecht
.
BG, Peter

Wastler
31.07.2018, 09:09
@ EPM

Es gab in Foren viele Beiträge, in denen publiziert wurde, man würde das Produkt kaufen, untersuchen und danach wieder zurück senden, man darf ja vom Kauf gesetzlich geschützt zurücktreten.

Zu zweitem
Ich denke, er will anderen helfen. Helfersyndrom?

BG, Wastler

Zermatt
31.07.2018, 09:50
Ich hatte mal amerikanische Patente zum Thema Frequenzweichen, Lautsprecher etc. gesehen, die mir erstmal -wohl etwas naiv- absolut trivial vorkamen, aber vielleicht ist ja doch genug geistige Leistung dabei beteiligt gewesen.

Naturgesetze und Mathematik patentierbar, wohl auch so: http://www.lautsprechershop.de/index_hifi_de.htm?http://www.lautsprechershop.de/hifi/inter_ar_ripol.htm Pat.Nr. 198 30 947
"Allerdings folgt das alles den Regeln der Physik, überlistet habe ich sie nicht."

Als Nicht-Jurist vermag ich vielleicht auch nicht zu erkennen, ab wann etwa eine Kombination von technischen Lösungen mit Gestaltung oder konkreten Anfoderungen schutzwürdig sein könnte. Irgendwie hab ich da auch die Vorstellung einer nötigen Schöpfungshöhe, und z.B. eine Frequenzweiche mag m.E. (als juristischer Laie) nicht schon allein deswegen schutzwürdig sein nur weil der Entwickler viel Arbeit reingesteckt hat.

Und dann noch ein Schutz vor Veröffentlichung einer Schaltung o.ä., oder ging es eher um das konkrekte Dokument? Ist irgendwo die Rechtslage zu solchen Fragen dokumentiert?

EMP
31.07.2018, 10:04
Ob es patentierbar ist, ist wohl immer eine Einzelfall Entscheidung. Im Fall der Fälle kann das Patent auch angefochten werden.

Also nur weil es eines gibt, muss es nicht heißen, dass es vor Gericht auch Bestand hat.

Und was man noch nicht vergessen dsrf: Das kostet such alles nicht wenig Geld. Die Kosten steigen jährlich und auslaufen tut es afaik nach 20 Jahren.

Um da nicht für zu viel Stress zu sorgen, habe ich meine obigen Posts gelöscht, aber es gibt neben den Patenten die Lauterkeitsrechte, welche ggf. vor gewerblichem Abkupfern schützen können

tiefton
31.07.2018, 12:54
Ich. . Ich finde wir sollten das Forum einstampfen. Hefersyndrome und legalität sprechen dagegen.

Es gibt genügend Fachanwälte die ihr alle fragen könnt.
Geistiges Eigentum ist da ein weites Feld. ..

Wolle
31.07.2018, 21:27
Hallo,


Auffällig in den einschlägigen Foren ist, dass es immer wieder
Jemanden gibt, der den Drang verspürt das zumeist urheberrechtlich geschützte geistige Eigentum eines Anderen zu veröffentlichen.


Also, ich kann dir sagen, das der "Jemand" nicht den Drang verspürt, geistigen Eigentum andere zu veröffentlichen.
Vielleicht hatte ich mich etwas falsch ausgedrückt. Es geht nicht um die Veröffentlichung der gesamter Pläne, sondern nur um Ausschnitte,
um zu zeigen, wo z.B. gemessen worden ist und welches Bauteil defekt ist.



Dies führt teilweise zu Auswüchsen, dass ein Produkt online gekauft wird, zuhause zerlegt, die Schaltung und Bestandteile festgestellt und dokumentiert veröffentlicht werden und als Gipfel dieses verwerflichen Handelns, das gekaufte Produkt in der Widerrufsfrist auf Kosten des Verkäufers zurück gesendet wird.
Da sage ich: "Pfui".

Kann ich dir nur zustimmen. Das ist nicht nur Pfui sonder ....
Aber darum ging es nicht.




Im Falle des TE sei bemerkt, dass sein Motiv vielleicht löblich ist, nämlich Reparaturpläne mit den dazugehörigen Schaltplänen zu veröffentlichen.
Aber was treibt den TE dazu?

Wie wäre es damit. Das nicht so viele Geräte auf dem Müll landen und wieder repariert werden.
Die meisten Geräte landen oft wegen Kleinigkeiten auf dem Müll.
Vielleicht würden mehr Leute ihre Geräte reparieren, wenn sie Anleitungen hierzu finden würden.




Wozu also diese unnötige Veröffentlichung?

Wozu sind Foren und Blogs sonst da?

Allen noch einen schönen Abend.

albondiga
31.07.2018, 21:51
Die Schaltung(sidee), die in einem Schaltplan dargestellt wird, wird vom Urheberrecht nicht tangiert, dafür gibt es gewerbliche Schutzrechte wie Patente.
Was geschützt sein kann, ist die Form der Darstellung. Also Kopie vom Original ggf. urheberrechtlich geschützt. Schaltplan abgetippert in irgendein Schaltplanprogramm und in anderer Form dargestellt: nicht durch Urheberrecht geschützt.